Vortrag 5 Michael Oehlerking

Zusammenfassung und Einleitung:
Bei der Planung von Wohngebäuden, Schulen, Hotels, Bürogebäuden usw. ist im Rahmen der Genehmigungsplanung regelmäßig ein ausreichender Schallschutz gegen Geräusche von außen (Straße, Schiene, Gewerbe) und gegenüber den angrenzenden Nutzungen innerhalb des Gebäudes (z.B. Nachbarwohnungen) rechnerisch nachzuweisen. Ein ausreichender Schallschutz dient dabei nicht nur der formalen Genehmigung. Im Vordergrund steht vielmehr die Gewährleistung von gesunden Wohn- und Aufenthaltsverhältnissen.

Für die konventionellen Bauweisen gibt es im Normenwerk umfangreiche Bauteilkataloge und Berechnungsansätze um den Nachweis zu führen. Das gilt nicht nur für den Massivbau, sondern in der jüngeren Vergangenheit zunehmend auch für Gebäude in Holzbauweise.

Für das Bauen mit Stroh gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine normierten Berechnungsverfahren zur Prognose des erwarteten Schallschutzes. Aus einer (noch) geringen Anzahl an Schallschutzmessungen lässt sich aber ableiten, dass ein ausreichender Schallschutz in Strohbauweise sehr wohl erreichbar ist. Dennoch gibt es noch einige Herausforderungen, um zukünftig verlässliche Vorhersagen zum Schallschutz treffen zu können. Der Vortrag skizziert den derzeitigen Erkenntnisstand und soll zu weiteren Untersuchungen motivieren, die zu einer breiteren Anwendung beitragen können.